• Klaus Rebholz
  • Bestattungen-Oberstenfeld
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Ignatia Bestattungsdienst

Bestattungen in Großbottwar, Oberstenfeld, Beilstein und Ilsfeld

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Bestattungskostenrechnung ist mit Zugang sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns massgeblich. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten. Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.

Die eigenen Leistungen des Auftragnehmers, sowie die Fremdleistungen sind in der Bestattungskostenrechnung aufgelistet. Mit dem unten aufgeführten Dienstleistungssatz werden die folgenden Leistungen pauschal abgerechnet:

  • Abholung des Verstorbenen am Sterbeort und Überführung zum Friedhof im Umkreis von 25 km. 
  • Hygienische Versorgung, Einbetten des Verstorbenen, sowie Überwachung bis zur Bestattung.
  • Erledigung der Formalitäten auf dem Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt, beim Krematorium und anderen relevanten Stellen, sowie Abmelden der Krankenkassenmitgliedschaft und eventueller Rentenansprüche.

Eine verbindliche Bezifferung der Kosten der im Auftrag enthaltenen Fremdleistungen (z. B. Blumenschmuck, Überführung aus dem Krankenhaus, musikalische Gestaltung, ortstypische Dienstleistungen der Friedhöfe etc.) kann erst nach erfolgter Abrechnung mit dem Fremdleister erfolgen, etwaige Angaben verstehen sich als unverbindliche Richtwerte.

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit die Forderungen des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Tritt der Auftraggeber unter Verletzung seiner vertraglichen Pflichten vom Vertrag zurück, oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, 20 % des Auftragswertes, abzüglich des Wertes der Fremdleistungen, zu verlangen. Dem Auftraggeber ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld - oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen und Dritte handelt der Auftragnehmer ausschliesslich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Besteht ein abgetretener Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder andere abgetretene Forderungen nicht, oder lassen sich solche Ansprüche sonst nicht durchsetzen, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung des Auftragnehmers unverzüglich nachzuzahlen.

Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den vorliegenden Bedingungen keine Einschränkungen ergeben.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel dem Auftragnehmer gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.

Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Auftragnehmer für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Eventuelle Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstige Beförderung des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten sind ausdrücklich nicht vom Leistungsumfang des Bestattungsvertrags erfasst.

Mitfahrer fahren auf eigene Gefahr mit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Vorstehende den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

Entstehen bei der Durchführung der Bestattung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie ganz oder anteilig zu tragen, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist.

Um uns besser auf unsere Dienstleistung konzentrieren zu können, haben wir die Organisation des Rechnungsmanagements an unserenPartner abgegeben unddie Forderungen an den Geschäftsbereich Bestattungs.Finanz der Adelta.Finanz AG, Marc-Chagall-Str. 2, 40477Düsseldorf abgetreten. Bitte überweisen Sie den obigen Betrag innerhalb des Zahlungszieles unter Angabe der RechnungsnummermitschuldbefreienderWirkungaufnachfolgendes

Konto. Kontoinhaber:         ADELTA.FINANZAG/Bestattungsfinanz

                            IBAN:DE06300501101004655781,

                            SparkasseDüsseldorf,BIC:DUSSDEDDXXX

 

 

Ihr direkter Kontakt zu uns:

07062 6749220

 

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Spruch

Wer euch hört,
der hört mich;
und wer euch verachtet,
der verachtet mich.
Lukas 10,16a

 

 

 

Kondolenzen

Rosemarie Skedzuhn
aus Oberstenfeld-Gronau
20. Januar 1928 - 20. Januar 2024

Ingeborg Wickenkamp
aus Großbottwar
5. September 1935 - 21. Februar 2024